

Kündigungsmöglichkeiten
Versicherungsverträge können normalerweise zumindest jährlich gekündigt werden. Dabei ist in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten (bei Kfz-Versicherungen meist einen Monat), sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt werden sollte per Einschreiben. Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr. Es beginnt und endet in der Regel mit dem Beginn- oder Ablaufdatum aus der Police (Ausnahme: Kfz-Versicherung, hier meistens wie Kalenderjahr).
Lebensversicherung
Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen kann die Kündigung auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zu Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts ausgesprochen werden. Bei jährlicher Zahlungsweise ist die Kündigung meist ohne Fristeinhaltung zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Private Krankenversicherung
Bei jeder Beitragserhöhung kündbar, sonst in der Regel erst nach den ersten drei Vertragsjahren jährlich (unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist).
Kündigung nach einer Schadenregulierung
Bei der Schadensversicherung können nach einem Versicherungsfall (bei der Rechtsschutzversicherung zum Teil erst nach zweien!) beide Vertragsseiten kündigen. Die Frist beträgt einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die Kündigung wird sofort oder einen Monat nach Eingang beim Versicherer wirksam. Bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer steht der Gesellschaft die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zu. Deshalbt sollten Sie hier besser erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen!
Wohngebäudeversicherung
Mit dem Erwerb eines Gebäudes geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Erwerber über. Innerhalb von vier Wochen nach der Eintragung ins Grundbuch hat dieser jedoch die Wahl, diese Versicherung sofort oder aber zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen. Letzteres ist in der Regel sinnvoller, weil der Vorbesitzer ohnehin die Prämie bis zum Ablauf des Versicherungsjahres bezahlt hat.
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