Was Sie alles nicht brauchen...
Überflüssige Versicherungen

STANDARDFINANZ TIPP
Setzen Sie Ihr Geld lieber sinnvoll ein!


Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung braucht im Grunde keiner, weil der Bruch einer Scheibe eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen kann. Außerdem sind die Beiträge im Verhältnis zur möglichen Schadenhöhe viel zu teuer.

Elektrogeräteversicherung, Handyversicherung

Hier gilt das zur Glasbruchversicherung Ausgeführte. Es handelt sich in der Regel um überflüssige Luxusversicherungen.

Fahrradversicherung

Ob der Abschluss einer Fahrradversicherung wirklich notwendig ist, sollte man genau abwägen. Der mögliche Schaden ist eher gering, die Beiträge sind dafür aber verhältnismäßig hoch.

Insassenunfallversicherung

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist unnötig. Wenn Insassen in einem Kfz verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn sie keine Ansprüche haben, braucht der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht zu zahlen und damit auch nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2002 haften Autofahrer nun selbst bei unabwendbaren Ereignissen (Blitzeis, Ölspur), so dass die Insassenunfallversicherung noch überflüssiger geworden ist. Im Allgemeinen will keiner, dass jemand Geld erhält, der gar keinen Anspruch gegen ihn hat, außer natürlich bei Familienangehörigen. Für diese schließt man aber eine reguläre Unfallversicherung ab, die kaum teurer ist, 24 Stunden am Tag weltweit gilt und nicht nur Autounfälle absichert. Auch der Fahrer, der natürlich gegen sich selbst keine Ansprüche geltend machen kann und demnach keine Leistungen erhielte, sollte eine normale Unfallversicherung, besser noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Ein großer finanzieller Verlust ist durch die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus in der Regel nicht zu erwarten. Für Arbeitnehmer gibt es eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen über den Arbeitgeber. Solange von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt wird, oder, sofern privat versichert, die private Krankenversicherung leistet, ist ein zusätzlicher Vertrag nicht nötig. Wer bei langanhaltener Krankheit Einkommensverluste zu befürchten hat, sollte diese Lücke besser durch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung absichern, welche im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung auch dann leistet, wenn die Krankheit zu Hause auskuriert wird.

Reisegepäckversicherung

Sie soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Reisegepäckversicherungen zahlt aber in vielen Fällen nicht. Wertsachen, Kameras, Schmuck, Pelze etc. sind z. B. oft nur bis zu einer bestimmten Prozentzahl der Gesamtversicherungssumme versichert. Außerdem gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere Auflagen. Den Geschädigten wird von den Gesellschaften daher oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung, vorgeworfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben (so darf eine Kamera nicht einfach nur über die Schulter gehängt werden). Besser als der Abschluss einer solchen Versicherung ist es daher, alle wertvollen Sachen zu Hause zu lassen. Bei Einbruch und Raub im Ausland zahlt im Übrigen auch die Hausratversicherung.

Reisepakete

Vorsicht bei Reisepaket-Versicherungen (für Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Gepäckschaden). Die wichtigsten Versicherungen, wie Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen, die (außer bei einigen alten DDR-Versicherungen) weltweit gelten, sollten bereits bestehen, werden aber trotzdem unsinnigerweise in „Reisepaketen“ angeboten. Wer auf diese „Schutzpakete“ hereinfällt, zahlt doppelt! Die wichtige Auslandsreisekrankenversicherung sollte besser separat abgeschlossen werden.

Sterbegeldversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Kapitalversicherung, die meist eine Laufzeit bis zum 85. oder 100. Lebensjahr aufweist. Da es unwahrscheinlich ist, dass die versicherte Person den Vertragsablauf erlebt, muss ein erheblicher Teil des Beitrags für das hohe Sterberisiko zurückgelegt werden. Die Rendite dieser Verträge ist, da der Großteil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird, gleich Null. Besser ist es immer, einen Betrag von z.B. 5.000 Euro für notwendige Beerdigungskosten anzusparen und den Erben dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Sie könnten auch in Erwägung ziehen, einfach eine Risikolebensversicherung in der gewünschten Höhe abzuschließen.

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Dies ist eine mit einem Sparvorgang verbundene Unfallversicherung. Die Rendite liegt in der Regel unter 4 Prozent. Verbraucher sollten sich nicht täuschen lassen. Es gibt keine „Versicherung zum Nulltarif“ oder eine Versicherung „bei der Sie die Beiträge mit Gewinnbeteiligung zurückbekommen“. Man erhält nur die zusätzlich zu den (verbrauchten) Unfallversicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile der Prämien mit einer mäßigen Verzinsung zurück.

Versicherung gegen „häusliche Notfälle“

Der neuartige Versicherungsschutz soll angeblich gegen „unberechenbare Ereignisse“ schützen, die eine schnelle und kompetente Hilfe erfordern, wie z. B. einen Rohrreinigungsservice im Notfall, einen Schlüsseldienst, einen Sanitär-, Heizungs- und Elekro-Installationsservice, Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespennestern, Kinderbetreuung oder gar die Einrichtung eines Dokumentendepots etc. Durch den Eintritt der genannten Gefahren ist aber wohl ein finanzieller Ruin nicht zu befürchten. Hausbesitzer sollten zudem immer etwas Geld angespart haben, um etwaige Schäden, die durch verstopfte Rohre oder defekte Elektroanlagen entstehen, selber zahlen zu können. Bei Mietwohnungen müssen die Kosten für unverschuldete Schäden an der Mietsache, etwa an Rohren oder der Elektrik, die Entfernung von Schädlingen oder Wespennestern vom Vermieter getragen werden. Zudem bestehen bei der Ersatzleistung Begrenzungen der Höhe nach, so dass größere Schadenfälle ohnehin nicht abgedeckt sind.

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.

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