

Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt.
Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Rentenversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Welche Vorteile die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet
Eine fondsgebundene Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die für ihr Alter vorsorgen wollen. Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist sehr einfach, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch Personen, für die der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt, können über eine fondsgebundene Rentenversicherung etwas für ihre Altersvorsorge tun.
Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern nicht anderes vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern („shiften“), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen"). Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.
Angehörige können ebenfalls mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ ist es möglich, die Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente zu vereinbaren. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.
Varianten
Es gibt verschiedene Formen der fondsgebundenen Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat- Rentner“ ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Hat sich der Versicherte nach Ablauf des Versicherungsvertrages für die Rentenzahlung entschieden, so wird diese erstmals in dem Monat fällig, in dem die versicherte Person das vereinbarte Rentenbeginnalter erreicht. Die Zahlungen erfolgen in der Regel monatlich und im Voraus. Sie enden mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person stirbt.
Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner fondsgebundenen Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.
Was man beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung beachten sollte
Quelle: versicherungen-klippundklar.de
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