Falls es mal Streit gibt...
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Wer einen guten Anwalt hat, der von aussichtlosen Prozessen abrät und erfolgversprechende Prozesse gewinnt, braucht im Grunde keine Rechtsschutzversicherung.

STANDARDFINANZ TIPP
Hohe Selbstbeteiligung vereinbaren!
Bei einigen Gesellschaften gibt es Senioren-Tarife, bei denen das Risiko Berufs-Rechtsschutz ab Rentenbeginn bzw. ab dem 60. Lebensjahr herausgenommen werden kann.

Die Rechtsschutzversicherung ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Viel wichter sind Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease), Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Erst wenn diese Versicherungen – bei entsprechenden Bedarf und in ausreichender Höhe – abgeschlossen sind und dann noch Geld verfügbar ist, könnte man erwägen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Zu beachten sind die vielen Bereiche, die nicht versichert sind. Dazu gehören beispielsweise das gesamte Familien- und Erbrecht (hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Beratung in Anspruch genommen werden) und auch alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Kein Rechtsschutz besteht auch, wenn sich der Versicherungsfall entweder vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die dreimonatige Wartezeit fällt. Versichert ist in der Regel auch nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, nicht deren Abwehr (dafür dienen vielmehr die Haftpflichtversicherungen).

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschliessen will, sollte auf jeden Fall einen Vertrag mit hoher Selbstbeteiligung wählen. Es macht keinen Sinn, kleine Streitigkeiten zu versichern.  zur Anfrage

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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