Auf sicherem Fundament...
Versicherung von Bauvorhaben
Bauherren sollten für die Bauphase die beschriebenen Versicherungen abschließen, um sich vor erheblichen finanziellen Verlusten und Schadenersatzansprüchen zu schützen.

STANDARDFINANZ TIPP
Melden Sie unbedingt den Bezugstermin, wenn er absehbar ist!

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z.B. jemand stürzt in ein eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. Die Deckungssumme zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Millionen € betragen.  zur Anfrage

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschliessen. Die Feuerversicherung für den Rohbau wird meist beitragsfrei mitversichert (für ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung). Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung.  zur Anfrage

Bauwesen-/Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Feuer-Rohbauversicherung) und Diebstahl (z.B. Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei eingeschlossen. Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal 2 Jahre.  zur Anfrage

Achtung:

Wer selbst jemanden am Bau beschäftigt oder sich helfen lässt, muss diese Personen bei der Bau- Berufsgenossenschaft anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann besteht Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen Wohnung und Baustelle. Dabei ist es unerheblich, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. Zu beachten ist, dass Unfallfolgen des Bauherrn und des Eheprtners nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Eine freiwillige Versicherung ist allerdings möglich. Dennoch ist eine Absicherung über eine private Berufsunfähigkeit- oder eine private Unfallversicherung für diese Personen unverzichtbar.  zur Anfrage

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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