Falls es mal dicke kommt...
Elementarschadenversicherung
Da in den letzten Jahren auch bisher nicht gefährdete Gebiete betroffen waren, sollte jeder Eigenheimbesitzer prüfen, ob eine Elementarschadenversicherung benötigt wird.

STANDARDFINANZ TIPP
In den alten „DDR-Haushaltsversicherungen“ (Allianz-Tochter Deutsche Versicherungs-AG) ist das Überschwemmungsrisiko noch enthalten. Neuabschlüssse sind nicht mehr möglich! Eine Kündigung ist nicht ratsam!

Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser nicht auf Schäden durch Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Insofern sind „vollgelaufene Keller“ in aller Regel nicht versichert. Lediglich bei Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte „Elementarschäden“ wäre Versicherungsschutz gegeben.
Da kaum jemand vor Elementarschäden sicher sein kann, sollte zumindest jeder Wohngebäudebesitzer versuchen, diesen wichtigen Versicherungsschutz zu erhalten.

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. Die Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Oft sind ebenfalls Rückstauschäden sowie Vulkanausbruch mitversichert.

Grundsätzlich stellt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als problematisch dar: Interessenten ohne Bedarf erlangen den Zusatz ohne Weiteres und für diejenigen mit Bedarf ist die Absicherung gar nicht oder nur sehr schwer bzw. dann nur zu relativ hohen Prämien möglich.  zur Anfrage

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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