So bleibt das Heim idyllisch...
Wohngebäudeversicherung
Wer ein Haus besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. Aufgrund des hohen Wertes des Gebäudes kann der Verlust ein Existenzrisiko bedeuten.

STANDARDFINANZ TIPP
Melden Sie werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten.
Zeigen Sie Schadensfälle unverzüglich an, veranlassen Sie alles Notwendige zur Schadensabwendung oder -minderung.

Wer ein Haus besitzt, braucht eine Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene „gleitende Neuwertversicherung“ gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen. Versichert ist das Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten).

Aufgrund des „gleitenden Neuwerts“ findet eine jährliche Anpassung des theoretischen Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die Baupreissteigerungen und soll eine Unterversicherung vermeiden. Berechnungsgrundlage ist der Versicherungswert 1914.

Versicherungswert 1914:
Der Wiederaufbauwert des Gebäudes wird auf einen fiktiven Wert zurückgerechnet, um die Entschädigungsleistung jährlich mit Hilfe des Baupreisindexes der Baupreisentwicklung anzupassen.
Multipliziert man den Wert 1914 mit dem sich jährlich ändernden Baukostenindex (2005 = 10,452), ergibt sich der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses. Dieser Betrag würde im Totalschadenfall gezahlt. Ist Ihr Wohngebäude unterversichert, erhalten Sie, evtl. auch bei Teilschäden, nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Denken Sie daher ebenso daran, werterhöhende Ein-, An- und Umbauten mitzuversichern bzw. zu melden.  zur Anfrage

Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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