

Falls mal wer zu Schaden kommt...
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen!
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetzes wegen zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen, dend der haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und -bis zur Pfändungsgrenze- auch mit seinem Einkommen. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich dies in vielen Fällen verhindern.
Die Privathaftpflichtversicherung
Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die unverheirateten Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch der Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann normalerweise kostenlos mitversichert werden. Hierfür ist jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der Versicherungspolice nötig.
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Die Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung
Beamte können gegen einen geringen Zuschlag eine Dienst- bzw Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen, um sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche des Dienstherren abzusichern. Solche Ansprüche kommen jedoch nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden in Betracht.
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Die Vermögensschadenhaftplichtversicherung
Die Absicherung gegen Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden kann für Beamte durch eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung erfolgen.
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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Halter von Hunden und Pferden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den Ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Sie benötigen daher unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Katzen und viele zahme Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
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Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Eigentümer eines ausschließlich selbst bewohnten Einfamilienhauses bietet die Privathaftpflichtversicherung für solche Fälle in der Regel hinreichenden Schutz.
Derjenige, dem ein unbebautes Grundstück, ein nicht ausschließlich selbst bewohntes oder vollständig vermietetes Haus gehört, sollte dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig, da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Zumeist besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft.
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Die Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Wer einen Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht. Da es hier um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen Überlegungen folgende Fragen zu stellen:
Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?
Wird er regelmäßig kontrolliert?
Ist selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das Erdreich möglich?
Ist ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss, Grundwasserströme)?
Wer einen Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Sie haften nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.
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Die Bootshaftpflichtversicherung/Surfbrett-Haftpflichtversicherung
Eigentümer eines Bootes sollten eine Bootshaftpflichtversicherung abschliessen, um sich für den Fall der Schadenzufügung Anderer abzusichern.
Für Surfer ist empfehlenswert, sich zu erkundigen, ob Schäden, die bei anderen durch das Surfen auf dem eigenen Surfbrett verursacht werden, über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Wenn nicht, sollte man sich um eine Surfbrett-Haftpflichtversicherung kümmern.
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Die Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
Lesen Sie weiter:
Übersicht
Haftpflichtversicherung
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)
Entscheidungshilfe: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Erweiterte Elementarschadenversicherung
Versicherung bei Bauvorhaben
Hausratsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Urlaubs-/Reiseversicherung, Schutzbriefe
Freiwillig in der Krankenkasse oder privat versichern?
Kapitalversicherungen
Kapitallebensversicherungen
Kapitalversicherung abgeschlossen – was nun?
Private Rentenversicherung
Rentenversicherung mit Einmalzahlung
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Fondsgebundene Rentenversicherung
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Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen!
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Die Privathaftpflichtversicherung
Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die unverheirateten Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch der Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann normalerweise kostenlos mitversichert werden. Hierfür ist jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der Versicherungspolice nötig.
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Beamte können gegen einen geringen Zuschlag eine Dienst- bzw Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen, um sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche des Dienstherren abzusichern. Solche Ansprüche kommen jedoch nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden in Betracht.
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Die Absicherung gegen Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden kann für Beamte durch eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung erfolgen.
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Halter von Hunden und Pferden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den Ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Sie benötigen daher unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Katzen und viele zahme Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
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Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einem anderen durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Eigentümer eines ausschließlich selbst bewohnten Einfamilienhauses bietet die Privathaftpflichtversicherung für solche Fälle in der Regel hinreichenden Schutz.
Derjenige, dem ein unbebautes Grundstück, ein nicht ausschließlich selbst bewohntes oder vollständig vermietetes Haus gehört, sollte dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen ist eine solche Versicherung wichtig, da ihnen normalerweise zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört und Gefahren, die von diesem Gemeinschaftseigentum ausgehen, in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Zumeist besteht jedoch bereits über den Hausverwalter für das ganze Haus eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Eigentümergemeinschaft.
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Wer einen Heizöltank besitzt oder unterhält, muss sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung braucht. Da es hier um das mögliche Auslaufen oder Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern geht, sind bei diesen Überlegungen folgende Fragen zu stellen:
Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum im Keller?
Wird er regelmäßig kontrolliert?
Ist selbst beim Aus- oder Überlaufen von Heizöl ein Eindringen in das Erdreich möglich?
Ist ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe (oder ein Bach, Teich, Fluss, Grundwasserströme)?
Wer einen Heizöltank unterhält, der einfach in die Erde eingegraben in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers liegt, sollte sich auf jeden Fall versichern. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Sie haften nach dem Gesetz bezüglich aller Schäden und auch bezüglich aller Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.
zur AnfrageDie Bootshaftpflichtversicherung/Surfbrett-Haftpflichtversicherung
Eigentümer eines Bootes sollten eine Bootshaftpflichtversicherung abschliessen, um sich für den Fall der Schadenzufügung Anderer abzusichern.
Für Surfer ist empfehlenswert, sich zu erkundigen, ob Schäden, die bei anderen durch das Surfen auf dem eigenen Surfbrett verursacht werden, über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Wenn nicht, sollte man sich um eine Surfbrett-Haftpflichtversicherung kümmern.
zur AnfrageDie Texte sind der Broschüre „Gut und günstig versichert“ vom Bund der Versicherten e.V. Februar 2005 entnommen.
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