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Obligationen
Schuldverpflichtungen mit festem, gelegentlich auch variablem Zinssatz und in der Regel festem Fälligkeits- und Rückzahlungstermin. Andere Bezeichnung für Anleihen, Renten, Bonds und Schuldverschreibungen. Häufigste Emittenten sind große Unternehmen, staatliche Organisationen wie Bund und Kantone, öffentlich-rechtliche Institutionen sowie internationale Organisationen wie die Weltbank oder der Internationale Währungsfonds.

Obligationenfonds
Anlagefonds, die in Obligationen und anderen fest- oder variabel verzinslichen Papiere investieren. Obligationenfonds sind in der Regel auf eine bestimmte Referenz- und Anlagewährung ausgerichtet.
Andere Bezeichnung für Rentenfonds.

Offene Fonds
Die Anzahl der Anteile ist nicht von vornherein begrenzt. Die KAG gibt je nach Nachfrage neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück. Gegenteil: Geschlossene Fonds

Off-shore Funds
Off-shore Funds haben ihren Sitz in Ländern (z.B. Niederländische Antillen), in denen keine spezifischen Gesetze für KAGs gelten. Gründe dafür können z.B. die Umgehung von Anlagebeschränkungen oder besondere Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Steuer sein.
Gegenteil: On-shore Fund

OGAW
OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) entsprechen den strengen Struktur-, Veranlagungs-, Informations- und Kontrollvorschriften der EU-Investmentdirektive, mit der die verschiedenen Gesetze in den EU-Ländern zur Verwaltung und zum Vertrieb von Fonds harmonisiert werden. Durch ein einheitliches Gütesiegel, dem so genannten EU-Pass, soll zudem das Anlegervertrauen gestärkt werden. Mit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 wurden auch in Deutschland die OGAW III-Richtlinien für Investmentfonds umgesetzt. Danach sind die Fonds nicht nur berechtigt, in Aktien und Schuldverschreibungen zu investieren – wie es die OGAW bisher erlaubte – sondern auch in sehr umfassender Form in Instrumente des Geldmarktes, Bankeinlagen, Derivate, die auf einem geregelten Markt oder OTC-Markt gehandelt werden, oder auch in andere Fonds.

On-shore Funds
Die aus Steuerersparnisgründen und zur Umgehung von strengen Aufsichtsbestimmungen in Steuerparadiesen wie z.B. Grenada, den Bermudas oder Cayman Islands beheimatet sind. On-shore Fund haben ihren juristischen Sitz in Ländern mit strenger Investmentgesetzgebung. Somit unterliegen sie im Interesse des Anlegerschutzes einer ständigen Kontrolle.
Gegenteil: Off-shore-Funds

Open end
Bezeichnung für Wertpapiere (z.B. Zertifikate) mit unbegrenzter Laufzeit Open-end FundEnglische Bezeichnung für offene Investmentfonds, bei denen laufend neue Anteile (Zertifikate) an Anleger verkauft oder wieder entsprechend dem festgestellten Kurs, abzüglich eventueller Verkaufsspesen und Rücknahmekosten, zurückgenommen werden. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen (Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapieren ergibt. Er wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht. Nicht zugelassen dagegen sind in Deutschland geschlossene Open-end Investmentfonds (Closed-end-Funds). Bei dieser Fondsart handelt es sich zwar ebenso um einen Fonds ohne begrenzte Laufzeit (open end), geschlossen, das heißt begrenzt, ist jedoch die Anzahl der von der Investmentgesellschaft ausgegebenen Anteile (Basket, Korb). Die Wertentwicklung der Wertpapiere unterliegen der freien Preisbildung, also den Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Einen Anspruch auf Rücknahme hat der Anleger nicht. Nicht zu verwechseln sind diese vor allem im angelsächsischen Bereich vorkommenden Investmentfonds mit den in Deutschland zugelassenen geschlossenen Fonds (Immobilien, Schiff-, Flugzeug-, Windpark- oder Medienfonds), die häufig als Steuerabschreibungsmodelle genutzt werden. Hierbei investieren die Anleger in bestimmte Projekte. Die Fonds sind in doppelter Hinsicht geschlossen, d.h. einerseits ist auch hierbei die Anzahl der Anteile beschränkt, andererseits sind sie hinsichtlich ihrer Laufzeit begrenzt.

Optionen
Optionen sind derivative Finanzinstrumente. Ein Optionskontrakt garantiert dem Anleger ein vertraglich eingeräumtes Recht, innerhalb einer bestimmten Laufzeit einen Gegenstand, beispielsweise ein genau definiertes Wertpapier, in einer exakt festgelegten Menge zu einem Fixpreis kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) zu dürfen.

Optionsanleihe
Optionsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die zusätzlich mit dem Recht ausgestattet sind, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu einem festgelegten Preis zu beziehen. Dieses Recht wird als Optionsschein bezeichnet und kann auch getrennt gehandelt werden.

Optionsprämie
Geldbetrag, den der Käufer einer Option oder eines Optionsscheines dem Stillhalter für die Möglichkeit der Ausübung eines Optionsrechtes zu zahlen hat. Einfach gesagt: Der Preis, Kurs, oder Wert der Option. Bei Nichtausübung verfällt die Option, ohne dass der eingezahlte Betrag zurückgezahlt werden muss.

Optionsschein
Optionsscheine (engl.: Warrants) sind verbriefte Wertpapiere, die den Inhaber zum Kauf bzw. Verkauf eines Basiswertes, zu einem festgelegten Kurs an oder bis zu einem bestimmten Datum berechtigen. Auf Grund der Hebelwirkung ist das Risiko bei Optionsscheinen um ein Vielfaches höher als bei anderen Wertpapieren. Deshalb sollten sie nur zu einem geringen Teil dem Depot beigemischt werden.

Order
Bezeichnung für einen Wertpapierkauf- oder Wertpapierverkaufsauftrag. OTC-Markt Englischer Begriff für Over-the-Counter („über den Ladentisch“). Einerseits wird die Bezeichnung für den US-amerikanischen Freiverkehrsmarkt für Aktien, Anleihen oder Derivate verwendet, andererseits auch als Synonym für die deutschen Begriffe Freiverkehr bzw. außerbörslicher Handel.

Outperformer
Bezeichnet ein Investmentprodukt, das eine höhere Wertsteigerung als der jeweilige Vergleichsindex (Benchmark) erzielen konnte.

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